Ihr Besuch bei uns

Terminvergabe:
Bitte vereinbaren Sie – außer im akuten Notfall – immer einen Termin.
Bei akuten Erkrankungen erhalten Sie in der Regel am selben Tag einen Termin.
Um Wartezeiten und Ansteckung zu minimieren, bestellen wir Kinder für Vorsorgeuntersuchungen zu speziell dafür reservierten Sprechzeiten ein.
Für solche längerfristig zu planenden Termine melden Sie sich bitte 8-12 Wochen im voraus.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir aus Rücksicht auf andere Patienten um rechtzeitige telefonische Benachrichtigung! Herzlichen Dank!

Terminanfragen (für längerfristige Termine!), Rezept- oder Rückrufanfragen sind gerne auch per E-Mail möglich: kontakt@kijupraxis-sillenbuch.de
Bitte beachten Sie, dass E-Mails in der Regel einmal täglich bearbeitet werden-für dringendere Anliegen nutzen Sie bitte das Telefon.
Medizinische Anliegen brauchen den Dialog. Wir besprechen sie gerne in der Praxis oder telefonisch mit Ihnen – nicht per E-Mail.

Bitte bringen Sie zu jeder Untersuchung Ihres Kindes mit:
– die Versichertenkarte
– ein Handtuch oder eine Wickelunterlage, ggf. ein Kuscheltier
– das gelbe Untersuchungsheft (ggf. auch das zusätzliche Vorsorgeheft Ihrer Krankenkasse)
– den Impfpass
Zur ersten Vorsorgeuntersuchung U2 oder U3:
– Mutterpass
– vorläufige Bescheinigung der Krankenkasse
(sofern eine Versichertenkarte noch nicht vorliegt).

Rezepte und Bescheinigungen:
Die Erstellung von Rezepten, Heilmittelverordnungen, Überweisungen, Kuranträgen und Attesten bitten wir telefonisch an der Rezeption oder per E-Mail anzufordern.
Wir bemühen uns, Rezepte, falls zeitlich möglich, noch am gleichen Tag fertig zu stellen.
Für die Fertigstellung von Heilmittelverordnungen, Attesten und Kuranträgen benötigen wir- je nach Anliegen-einige Tage. Wir bitten um Verständnis!
Zur Abholung des Rezepts/der Bescheinigung ist es notwendig, dass wir hierfür die Versichertenkarte Ihres Kindes erhalten, nur so können die gewünschten Rezepte/Bescheinigungen ausgehändigt werden.
Krankschreibungen für die Schule können laut Gesetz bis zu 10 Tagen von den Eltern ausgestellt werden, wir bitten dies auch so zu handhaben.

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